Annahmebedingungen

Aus ökologischen und immissionsschutzrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, jede Art von Biomasse anzuliefern. Die Annahme beschränkt sich daher auf die Altholz-klassen AI bis AIII sowie auf Grüngut wie z.B Äste, Hecken oder Wurzelstöcke etc..

Eine genaue Erläuterung der Altholzklassen finden Sie hier.

Des weiteren muss die anzuliefernde Biomasse frei von Verunreinigungen sein.
Sollte das nicht der Fall sein, wird die Annahme verweigert.

Folgende Verunreinigungen der Biomasse sind unzulässig:

  • Glas (z.B. Spiegel an Schranktür)
  • Stofffasern (z.B. Polsterrückstände an Sitzflächen)
  • Inertmaterial (z.B. Mörtelrückstände an Schaltafeln)
  • Kunststoffe (z.B. Zierleisten)
  • Steine
  • Erde

Die Annahme von Kompost, Rasenschnitt sowie Altholz der Klasse AIV ist generell ausgeschlossen!

Metallische Verunreinigungen werden dank verschiedener Abscheidungsverfahren aus der Biomasse gefiltert und brauchen daher nicht speziell demontiert werden.

Die Annahmebedingungen finden Sie hier: Annahmebedingungen

Anlieferungen über 1000 kg müssen mit einem ausgefüllten Altholzschein belegt sein. Den Musteraltholzschein finden Sie hier: Altholzschein

Bei Fragen bezüglich der Brennstoffannahmebedingungen wenden Sie sich an unseren Brennstofflagerwart.